Erbrecht

Notarielles Testament

Das notarielle Testament ist kostengünstiger als viele denken. In der Regel erspart es den Erben ein teures Erbscheinsverfahren, welches zwingend durchgeführt werden muss, wenn Grundbesitz im Nachlass vorhanden ist.

Der Notar steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei der Beratung und der Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen zur Seite. Ob der Nachlass oder einzelne Nachlassgegenstände Besonderheiten aufweisen, ob eine „Patchwork-Familie“ eine besondere Regelung benötigt oder ob eine außergewöhnliche Lebenslage eines potentiellen Erben geregelt werden muss: Der Notar entwirft die im Einzelfall passende letztwillige Verfügung. Auch für die Zeit der Trauer steht er Ihnen zur Seite, egal ob ein Erbschein benötigt wird, testamentarische Anordnungen umzusetzen sind oder ein etwa überschuldetes Erbe ausgeschlagen werden soll.

Notarielle Aufgaben zum Thema Erbrecht

Die Tätigkeiten des Notars beziehen sich hier insbesondere auf:

  • Beratung und Erstellung von Testamenten (Einzeltestament, Ehegattentestament) und Erbverträgen
  • Überprüfung letztwilliger Verfügungen
  • Erbscheinsanträge, Erstellung Nachlassverzeichnis
  • Ausschlagung von Erbschaften
  • Erbverträge
  • Vermächtnisse, Auflagen und Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsrecht